Erneuerbare Energien

Energiewende: Jetzt mit Marktwirtschaft

Von Oskar Rheinhold · 2017

Deutschland ist mit der Energiewende vorgeprescht: Die Erneuerbaren Energien sind derzeit mit einem Anteil von über einem Drittel am Strommix vertreten – noch vor wenigen Jahren hätte das kaum jemand für möglich gehalten. Doch der Unmut über steigende Strompreise wächst. Mit der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll die Stimmung verbessert werden. Klappt so die Energiewende?

 Windkraft- und Solaranlagen

Bei manchen haben die Erneuerbaren Energien einen schlechten Ruf. Ihnen wird vorgeworfen, die Stromkosten in die Höhe zu treiben. Fakt ist: Ohne die Erneuerbaren wären die Kosten für Strom niedriger. Seit (gefühlt) Jahr und Tag ein fester Bestandteil der Stromrechnung ist die sogenannte EEG-Umlage. Sie steigt im Jahr 2017 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde an. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeutet das knapp 275 Euro im Jahr. 

Viel Strom, viel Umlage

Mit der Umlage wird, grob gesagt, die Energiewende bezahlt. Im Detail funktioniert das so: Für Strom aus erneuerbaren Quellen gibt es an der Leipziger Energiebörse einen festen Abnahmepreis. Der ist aber höher als der Marktpreis, den die Netzbetreiber bei ihren Abnehmern aus der Wirtschaft und bei Privatverbrauchern erzielen können. Die Differenz wird aus der EEG-Umlage bezahlt. Je mehr (Öko-)Strom im Angebot, desto billiger der Marktpreis, desto höher die Umlage. 

Eine Fehlkonstruktion, sagen viele. Und mit ein Grund für die jüngste Novelle des EEG-Gesetzes. Denn seit dem 1. Januar wird die garantierte Vergütungshöhe für Anlagen ab einer bestimmten Größe nicht mehr staatlich, sondern durch Ausschreibungsverfahren festgelegt. Beispiel Photovoltaik: Für Anlagen ab einer Leistung von 750 Kilowatt bekommt derjenige Investor Zuschlag und Abnahmegarantie, der den günstigsten Abnahmepreis bietet. Hintergedanke: An der EEG-Umlage soll es nicht mehr liegen, wenn der Strompreis steigt. Und das international übliche Ausschreibungsverfahren soll vermehrt Investoren aus der ganzen Welt anziehen.

Weitere wichtige Neuerung: Regional erzeugter Grünstrom darf künftig auch ausdrücklich unter genau dieser Bezeichnung vermarktet werden. Das war bislang nicht erlaubt. Künftig können Versorger Zertifikate von Grünstromerzeugern erwerben, die im Umkreis von 50 Kilometern um sie herum liegen. So wie die Stadtwerke Rosenheim etwa, die solche Abnahmeabkommen mit Betreibern regionaler Biogasanlagen geschlossen haben. Hinter der Änderung im Gesetz steckt die Hoffnung auf mehr Akzeptanz für die Energiewende beim Verbraucher: Wer genau weiß, woher der Ökostrom kommt, zahlt auch gern die EEG-Umlage. 

Richtet es der Markt?

Im Kern geht es jedoch nicht nur um die Verbraucherpreise, sondern um die Anreize für Anlagenbauer. Zweifellos haben die bisherigen festen Förderentgelte maßgeblich zum rasanten Ausbau der Erneuerbaren beigetragen. Dieser Anreiz fällt jetzt zum Teil weg – und das weckt Sorgen, etwa beim Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Angesichts der Umstellung auf das Ausschreibungsverfahren ließ er bereits verlauten, dass er das Erreichen der Klimaschutzziele für stark gefährdet hält. Immerhin bleiben nur noch drei Jahre Zeit, um das erste große Ziel der Energiewende zu erreichen: 40 Prozent aus Erneuerbaren im Jahr 2020. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) sieht die Sache naturgemäß anders und betont, die Erneuerbaren seien nun erwachsen „und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen.“

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